Das Siegel zeichnet Unternehmen aus, die sich deutlich über das normale Maß hinaus in der Ausbildung engagieren, indem Sie bspw. Qualitätspraktika anbieten, Schulpatenschaften pflegen oder auch intensive Prüfungsvorbereitungen für ihre Auszubildenden anbieten.
Die Auszeichnung soll Jugendlichen und ihren Eltern vor Augen führen, welch spannende Ausbildungsbetriebe in der Branche warten. Somit dient das Siegel auch als wichtige Orientierungshilfe bei der Suche nach besonders engagierten Ausbildungsbetrieben.
1. Der Zeichennehmer ist aufgrund seiner Teilnahme am Projekt ÖKOPROFIT und
den vorgelegten und von der Kommission begutachteten Auszeichnungsunter-
lagen berechtigt, für den auf der Urkunde angeführten Betriebsstandort die
ÖKOPROFIT Auszeichnung zu verwenden.
2. Der Zeichennehmer kann die Betriebsauszeichnung z.B. wie folgt nutzen:
Aufbringen auf Briefpapier, Kuverts, Verpackungen und Firmentafeln wie auch
auf der Firmenseite im Internet unter Beifügung der Worte „verliehen für...“
(hier ist der Standort der Betriebsstätte anzuführen). Bei der Werbung mit der
Betriebsauszeichnung muss ein Bezug zum ausgezeichneten Betrieb herge-
stellt werden.
3. Produkte dürfen nicht gekennzeichnet werden.
4. Zur Kennzeichnung ist ausschließlich die beigefügte Abbildung der Be-
triebsauszeichnung zu verwenden.
5. Die Verwendung der Betriebsauszeichnung kann jederzeit stichprobenartig
durch die kommunalen Projektträger kontrolliert werden.
6. Bei jeder unsachgemäßen Verwendung der Betriebsauszeichnung und jeder
irreführenden Werbung wird die Nutzungsberechtigung entzogen.
7. Bei Verstoßen Ihres Unternehmens gegen umweltrelevante Rechtsvorschriften
kann die Nutzungsberechtigung entzogen werden.
8. Ein Entzug der Nutzungsberechtigung erfolgt nach Überprüfung durch die
kommunalen Projektträger.
Übergabe der Auszeichnung von Ökoprofit
Gruppenfoto bei der Übergabe der Auszeichnung für Sicherheitstecknik Hölz